Vergütung
Beratung
Die Kosten für eine einstündige individuelle Rechtsberatung betragen 200 Euro inklusive Umsatzsteuer. In einer individuellen Beratung können die konkrete Sach- und Rechtslage erörtert sowie Erfolgsaussichten etwaiger Schritte erläutert werden. Die Beratung kann persönlich oder telefonisch stattfinden. Bitte beachten Sie, dass bei telefonischen Beratungen die Gebühr im Voraus überwiesen werden muss.
Mandatierung
Sofern nach einer Beratung weiterer Handlungsbedarf besteht oder Sie uns beauftragen, gegenüber Dritten für Sie tätig zu werden, wird das Honorar nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) oder nach individueller Honorarvereinbarung abgerechnet. Mit welchem zeitlichen Aufwand und welchen Kosten Sie rechnen müssen, besprechen wir mit Ihnen im Voraus.
Rechtsschutzversicherung
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung ggf. die Kosten der Beratung und anwaltlichen Vertretung. Sollte Ihnen eine Kostenzusage oder sog. „Schadennummer“ der Rechtsschutzversicherung vorliegen, kann unmittelbar mit Ihrer Versicherung abgerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Angelegenheiten von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Anliegen von Ihrem Versicherungsvertrag umfasst ist, wenden Sie sich bitte an die „Schadenabteilung“ Ihrer Versicherung.
Beratungshilfe
Außergerichtlich besteht für Personen mit sehr geringem Einkommen die Möglichkeit der Beratungshilfe. Um Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen Berechtigungsschein. Diesen erhalten Sie bei der Rechtsantragstelle Ihres Amtsgerichts. Mit einem Berechtigungsschein müssen sie selbst nur noch 15,- EUR bezahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie einen Berechtigungsschein vorher beantragen und im Original zu Ihrem Besprechungstermin mitbringen müssen.
Prozesskostenhilfe
Personen mit geringem Einkommen können Prozesskostenhilfe beantragen, um die Gerichts- und Anwaltskosten zu decken. Die Gewährung setzt voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Hierfür muss die „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ nebst Einkommensnachweisen vollständig eingereicht werden. Bitte beachten Sie: Wird der Antrag abgelehnt, verbleibt die Kostentragungspflicht bei Ihnen.