Vergütung

Migrations- und Verwaltungsrecht

Guter Rat ist wertvoll. In eine anwaltliche Beratung und Vertretung zu investieren, kann Ihnen Ärger und Mehrkosten im Nachhinein ersparen. Sie können durch guten, anwaltlichen Rat die Kosten eines aussichtslosen Rechtsstreites vermeiden oder durch anwaltlichen Einsatz einen Prozess gewinnen, sodass die gegnerische Partei die Kosten trägt. 

Akkordeon Inhalt

Die Kosten für eine einstündige individuelle Rechtsberatung betragen 200 Euro inklusive Umsatzsteuer. 

In einer individuellen Beratung können die konkrete Sach- und Rechtslage erörtert sowie Erfolgsaussichten etwaiger Schritte erläutert werden. Dabei wird Ihr konkreter Einzelfall mit allen Besonderheiten berücksichtigt. Um bestmögliche Beratungsergebnisse zu erzielen, sollten Sie alle notwendigen Dokumente zum Termin mitbringen oder vorab zusenden.

Die Beratung kann persönlich oder telefonisch stattfinden. Bitte beachten Sie, dass bei telefonischen Beratungen die Gebühr im Voraus überwiesen werden muss. 

Sofern nach einer Beratung weiterer Handlungsbedarf besteht oder Sie uns beauftragen, gegenüber Dritten für Sie tätig zu werden, wird das Honorar nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) oder nach individueller Honorarvereinbarung abgerechnet.

Mit welchem zeitlichen Aufwand und welchen Kosten Sie rechnen müssen, besprechen wir mit Ihnen im Voraus.

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung ggf. die Kosten der Beratung und anwaltlichen Vertretung. Sollte Ihnen eine Kostenzusage oder sog. „Schadennummer“ der Rechtsschutzversicherung vorliegen, kann unmittelbar mit Ihrer Versicherung abgerechnet werden.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Angelegenheiten von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Anliegen von Ihrem Versicherungsvertrag umfasst ist, wenden Sie sich bitte an die „Schadenabteilung“ Ihrer Versicherung.

Außergerichtlich besteht für Personen mit sehr geringem Einkommen die Möglichkeit der Beratungshilfe. Die Einkommensgrenze orientiert sich am ALG II-Regelsatz. 

Um Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen Berechtigungsschein. Diesen erhalten Sie bei der Rechtsantragstelle Ihres Amtsgerichts.

Mit einem Berechtigungsschein müssen sie selbst nur noch 15,- EUR bezahlen. Ihre Anwältin erhält zusätzlich eine geringe Vergütung aus der Staatskasse. Bitte beachten Sie, dass Sie einen Berechtigungsschein vorher beantragen und im Original zu Ihrem Besprechungstermin mitbringen müssen.

Im gerichtlichen Verfahren kann für Personen, die finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen, Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt werden. 

PKH hat folgende Voraussetzungen

  • Antragsteller ist persönlich oder wirtschaftlich nicht der Lage, die Kosten selbst zu tragen, 
  • Die Rechtsverfolgung hat hinreichende Aussichten auf Erfolg 
  • Keine Mutwilligkeit (keine sinnlosen Verfahren)

Für die Beantragung der Prozesskostenhilfe muss das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe“ ausgefüllt und die erforderlichen Anlagen wie Einkommensnachweise beigefügt werden.  

Bitte beachten Sie: Prozesskostenhilfeanträge können auch abgelehnt werden. In diesem Fall müssen Sie die Kosten selbst tragen. 

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