Unsere Leistungen im Asylrecht

Wir vertreten Sie in allen Phasen des Asylverfahrens – von der ersten Beratung über die BAMF-Anhörung bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht.

01

Beratung & Anhörungsvorbereitung

Individuelle Beratung zu asylrechtlichen Besonderheiten und gezielte Vorbereitung auf die BAMF-Anhörung – den wichtigsten Moment im Verfahren.

02

Klage & Berufung

Bei Ablehnung prüfen wir alle Rechtsmittel. Die Berufung ist im Asylrecht eingeschränkt – wir kennen die Zulassungsgründe und setzen sie gezielt ein.

03

Dublin-Verfahren

Fingerabdrücke in einem anderen EU-Land? Wir prüfen Überstellungsfristen und Erfolgsaussichten und entwickeln die passende Strategie für Ihren Fall.

04

Flughafenasyl

Das Verfahren läuft unter extremem Zeitdruck. In Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern am Frankfurter Flughafen reagieren wir sofort.

Wie läuft ein Asylverfahren ab?

Das Asylverfahren in Deutschland ist komplex und besteht aus mehreren aufeinanderfolgenden Schritten. Ein Fehler in einer Phase kann weitreichende Folgen haben – deshalb empfehlen wir frühzeitige anwaltliche Begleitung.

1

Asylgesuch & Erstregistrierung

Sie melden sich bei einer Aufnahmeeinrichtung oder direkt beim BAMF. Personalien und Fingerabdrücke werden erfasst und im EURODAC-System gespeichert.

2

Dublin-Prüfung

Das BAMF prüft, welcher EU-Staat für den Antrag zuständig ist. Bei Einträgen in anderen Ländern kann eine Überstellung drohen.

Anwaltliche Hilfe dringend empfohlen
3

BAMF-Anhörung

Die Anhörung ist der zentrale Moment des Verfahrens. Hier schildern Sie Ihre Fluchtgründe ausführlich. Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend.

Wir bereiten Sie gezielt vor
4

Bescheid & Klagefrist

Nach der Anhörung ergeht ein schriftlicher Bescheid. Bei Ablehnung gelten kurze Klagefristen – oft nur 1–2 Wochen. Sofortiges Handeln ist zwingend.

Fristen beachten – sofort kontaktieren
5

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Wir vertreten Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht und erarbeiten gemeinsam eine fundierte rechtliche Argumentation für Ihren Schutzanspruch.

Häufige Fragen

Grundsätzlich ist eine Arbeitsaufnahme nach einer Wartezeit von 3 bis 6 Monaten möglich – abhängig von der Art der Unterkunft (Erstaufnahmeeinrichtung oder dezentrale Unterkunft). Für Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten gelten Beschäftigungsverbote.

Die Wohnpflicht in einer Aufnahmeeinrichtung beträgt maximal 18 Monate. Für Familien mit minderjährigen Kindern gilt eine verkürzte Frist von 6 Monaten. Danach erfolgt in der Regel eine Zuweisung in eine Gemeinschaftsunterkunft.

Ja, eine Eheschließung ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass gültige Identitätsdokumente vorliegen und die Identität zweifelsfrei geklärt ist. Bei fehlenden Dokumenten können besondere Anforderungen des Standesamts gelten.

Sind Ihre Fingerabdrücke im EURODAC-System eines anderen EU-Landes gespeichert, kann Deutschland die Überstellung an diesen Staat veranlassen. Entscheidend ist, ob die 6-Monats-Frist noch läuft und ob im Zielstaat systemische Mängel bestehen.

Handeln Sie sofort. Im Dublin-Verfahren laufen sehr kurze Fristen. Kontaktieren Sie uns umgehend.

Neben der Flüchtlingsanerkennung und dem Asylrecht nach Art. 16a GG gibt es den subsidiären Schutz – er greift, wenn ernsthafter Schaden im Herkunftsland droht (z.B. Todesstrafe, Folter, innerstaatlicher Konflikt). Subsidär Schutzberechtigte haben eingeschränkte Rechte beim Familiennachzug. Wir erläutern Ihnen im Beratungsgespräch, welche Schutzform für Sie in Frage kommt.