Gemeinnützigkeit

Non-Profit Organisationen

Gemeinnützigkeit ist per Definition das Verhalten von Personen oder Gruppen, welche dem Gemeinwohl dient. Im deutschen Finanzrecht geht die Gemeinnützigkeit mit einigen steuerrechtlichen Vorteilen einher.

Als spezialisieret Kanzlei helfen wir Ihnen bei allen Fragen rund um das Gemeinnützigkeitsrecht. 

Akkordeon Inhalt

Bereits bei der Vereinsgründung und Eintragung kommen zahlreiche Anforderungen auf einen zu. Mit frühzeitigem anwaltlichem Rat können Sie Fehler vermeiden und Prozesse beschleunigen. Wir unterstützen und beraten Sie rund um Ihre Eintragung und Gründungsversammlung. 

Die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit setzt nicht nur voraus, dass der Verein tatsachlich gemeinnützige Zwecke verfolgt. Der Verein muss nach den Regelungen der Abgabenordnung (AO) dies auch in seiner Satzung festlegen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Satzung gesetzeskonform zu formulieren. 

Wir beraten Sie zusätzlich bei allen Fragen rund um Kooperations- und Anstellungsverträge, Mitgliedsangelegenheiten sowie Spenden- und Finanzmittel. 

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