Einbürgerung
Sicheres Bleiberecht

01

Beratung

Im Rahmen einer individuellen Beratung können Ihre einbürgerungsrelevanten Dokumente wie u.a. Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen oder ärztliche Atteste überprüft und die Rechtslage erörtert werden.

02

Antragstellung & Koordinierung

Sofern gewünscht, übernehmen wir für Sie die außergerichtliche Antragstellung, Aktualisierung Ihrer Unterlagen sowie jegliche Korrespondenzen mit den jeweiligen Einbürgerungsbehörden.

03

Beschleunigung des Verfahrens: Untätigkeitsklage

Sie haben den Einbürgerungsantrag schon gestellt und werden immer wieder auf Wartezeiten von 12-24 Monaten verwiesen? Ein Verweis auf eine derart lange Wartezeit ist nach der aktuellen Rechtsprechung nicht gerechtfertigt. Lassen Sie die Erfolgsaussichten einer Untätigkeitsklage durch uns prüfen und den Einbürgerungsprozess beschleunigen.

04

Sicherheitsbefragung

Eine Sicherheitsbefragung im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens ist ein Prozess, bei dem die zuständige Behörde prüft, ob Gründe gegen eine Einbürgerung vorliegen, insbesondere im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung, nehmen Akteneinsicht und treten in Kontakt mit der Behörde.

Echte Ergebnisse

Einbürgerung in Hessen nach 10-11 Monaten Wartezeit

Nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung ist eine Wartezeit nach Eingangsverfügung des jeweiligen Regierungspräsidiums von 10-11 Monaten angemessen. „Personeller Engpässe“ bei der Einbürgerungsbehörde können nicht als zureichende Grund anerkannt werden.  Wichtig ist: Die Frist gilt erst ab Eingangsverfügung beim Regierungspräsidium. Kontakieren Sie uns, wenn Sie Schwierigkeiten bei der Terminvergabe durch die untere Verwaltungsbehörde haben oder das Regierungspräsidium noch immer auf „Engpässe“ verweist.