Einbürgerung
& Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsverfestigung und Staatsbürgerschaft 

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Aufenthalts- sowie Staatsangehörigkeitsrechts.

Sie möchten einen Aufenthaltstitel beantragen, sich einbürgern lassen oder den Einbürgerungsprozess beschleunigen? Wir sind Ihnen gerne behilflich.  

Einbürgerung

Die Einbürgerung bietet Ihnen politische Partizipation, rechtliche Gleichstellung und weitere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe. Mit unserer Expertise im Staatsangehörigkeitsrecht überprüfen wir die Erfolgschancen, stellen den Einbürgerungsantrag, beschleunigten den Einbürgerungsprozess und gehen gegen Ablehnungsbescheide vor. 

Niederlassungserlaubnis

Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden. In bestimmten Fällen ist dies auch schon früher möglich. Wir stellen die erforderlichen Anträge für Sie. 

Freizügigkeitsrecht

Das Freizügigkeitsgesetz enthält verschiedene Regelungen im Hinblick auf Dauer und Zweck (Erwerbstätigkeit) des Aufenthaltes für EU- Bürger und ihre Familienangehörigen. Nicht selten kommt es aufgrund von u.a. Sozialleistungsbezugzu Verlustfeststellungen und Aufenthaltsbeendigungen 

Wir beraten Sie rund um das Freizügigkeitsgesetz, vertreten Sie gegenüber deutschen Behörden und legen Klage gegen Verlustfeststellungen ein. 

Verkürzung der Einreisesperre

Sie haben eine Einreisesperre für den Schengenraum? In bestimmten Fällen kann gegen die Einreisesperre rechtlich vorgegangen werden. Es ist u.a. möglich sie nachträglich verkürzen zu lassen oder eine sog. Betretenserlaubnis er erlangen. Nach erfolgreichem Verkürzungs- oder Befristungsantrag prüfen wir die Wiedereinreise in die Bundesrepublik und unterstützen Sie hierbei. 

Duldung & Ausreisepflicht

Eine Duldung ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen ( § 60a AufenthG). Sie wird erteilt, wenn die betroffene Person aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden kann. Auch für Geduldete gibt es Perspektiven und Wege, um aus der Duldung herauszukommen. Wir unterstützen Sie dabei, sich eine Zukunft in Deutschland mit Bleibeperspektive aufzubauen. 

Sie haben eine Frage?

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns innerhalb weniger Stunden bei Ihnen. 

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