Unsere Leistungen im Einbürgerungsrecht
Einbürgerungsprüfung & Antragstellung
Wir prüfen Ihre persönlichen Voraussetzungen (Aufenthaltsdauer, Sprachnachweis B1, Einbürgerungstest, Lebensunterhalt, Straffreiheit) und bereiten Ihren Einbürgerungsantrag vollumfänglich und rechtssicher vor, um Rückfragen und Verzögerungen von Beginn an zu vermeiden.
Beschleunigung & Untätigkeitsklage
Liegt Ihr Antrag seit mehreren Monaten unbeantwortet bei der Einbürgerungsbehörde? Wir setzen Ihr Verfahren mittels Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht durch und verhelfen Ihnen zügig zur Einbürgerungsurkunde.
Klage bei Ablehnung
Hat die Einbürgerungsbehörde Ihren Antrag auf Einbürgerung wegen fehlender Lebensunterhaltssicherung, Sicherheitsbedenken oder Identitätsproblemen abgelehnt? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit des Bescheides und vertreten Sie vor dem Verwaltungsgericht.
Rechtssicher
zur Einbürgerung
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Kostenloser SchnelltestEinbürgerungsantrag stockt? Untätigkeitsklage in Hessen
Nennt das Regierungspräsidium Ihnen Wartezeiten von 17-24 Monaten und beantwortet keine Sachstandsanfragen? Wenn das Regierungspräsidium Ihren Antrag nicht zügig bearbeitet, können Sie Ihr Recht nach 12 Monaten Wartezeit gerichtlich durchsetzen.
12-Monatsfrist
Grundsätzlich gilt nach § 75 VwGO eine Frist von drei Monaten. In Hessen ist diese Frist jedoch durch Rechtsprechung auf 12 Monate angehoben worden.
Gerichtlicher Beschleunigungsdruck
Durch die Erhebung der Untätigkeitsklage wird das Regierungspräsidium vom Verwaltungsgericht verpflichtet das Verfahren fortzuführen. Sie erhalten daraufhin die Aufforderung zur Zahlung der Bearbeitungsgebühr, Sicherheitsabfragen werden eingeleitet und Ihre Akte wird formell bearbeitet. Durchschnittlich können wir für unsere Mandanten innerhalb von 3 - 4 Monaten nach Erhebung der Untätigkeitsklage einen Termin für die Abholung der Einbürgerungsurkunde erhalten.
Kostenerstattung
Wenn die Wartefrist von 12 Monaten eingehalten wurde, beantragen wir nach Abschluss des Verfahrens für Sie die Kostenerstattung der Anwalts- und Gerichtskosten.
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Reichen Sie Ihre Unterlagen zur Einbürgerung direkt online ein, damit wir Ihre Frist und Ihr Verfahren umgehend prüfen können.
Zum DokumentenformularHäufige Fragen zur Einbürgerung
Sie müssen mindestens seit fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben, ein qualifiziertes Aufenthaltsrecht besitzen, Deutsch- und Integrationnachweise müssen vorliegen; auch Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein. Ferner muss Ihre Identität geklärt sein und Sie dürfen nicht oder nur in geringem Maße strafrechtlich aufgefallen sein.
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Vergeht nach Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der unteren Verwaltungsbehörde (z.B. Standesamt Frankfurt oder Stadtverwaltung Darmstadt)mehr als drei Monate, kann eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Wenn Sie jedoch bereits den Termin für die persönliche Vorsprache bei der unteren Verwaltungsbehörde wahrgenommen haben und Sie eine Eingangsverfügung von der Einbürgerungsbehörde erhalten haben, gilt die 12-Monatsfrist in Hessen. In anderen Bundesländern gelten ggf. kürzere Fristen.
Grundsätzlich muss der Lebensunterhalt für Sie und Ihre Angehörigen ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe gesichert sein. Es gibt nur wenige Ausnahmen, zum Beispiel für ehemalige Gastarbeiter. Wir prüfen Ihre individuelle Einkommenssituation.
Ja, das ist grundsätzlich möglich, allerdings gibt es hier Besonderheiten wie beispielsweise die Zahlung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge o.Ä. Im Rahmen der Lebensunterhaltssicherung und Zukunftsprognose sind daher mehr Unterlagen erforderlich. Buchen Sie gerne einen Termin, um die Unterlagen überprüfen zu lassen.