Gemeinnützigkeit
soziales Engagement

01

Struktur und Aufbau

Wir unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform und der rechtssicheren Ausgestaltung von Satzung und Organstruktur, um langfristige Stabilität und Gemeinnützigkeit zu sichern.

02

Vertretung gegenüber Finanzamt und Behörden

Ich begleite Sie im Feststellungs-verfahren zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit, bei drohender oder erfolgter Aberkennung durch das Finanzamt sowie im Einspruchs- und finanzgerichtlichen Klageverfahren.

03

Satzungserstellung

Wir erstellen und prüfen Ihre Satzung rechtssicher und passgenau auf Ihre Ziele abgestimmt. So gewährleisten wir, dass Ihre Organisation handlungsfähig bleibt und alle Anforderungen der Gemeinnützigkeit erfüllt.

04

Schulung & Beratung von Verantwortlichen​

Wir schulen und beraten Vorstände und Verantwortliche praxisnah zu allen Fragen der Gemeinnützigkeit. So handeln Ihre Entscheidungsträger sicher und stärken die Organisation langfristig.

Häufig gestellte
Fragen (FAQ)

Vereine, Stiftungen und gGmbHs sind die gängigsten Formen. Die Wahl hängt von Haftung, Organisationsstruktur und Fördermöglichkeiten ab. Vereine sind einfach zu gründen und flexibel, Stiftungen bieten Stabilität und Dauerhaftigkeit, gGmbHs können wirtschaftlicher tätig sein. Wir analysieren Ihre Ziele, die Haftungsrisiken und steuerlichen Folgen und empfehlen die passende Form.

Gemeinnützigkeit befreit nicht automatisch von allen Steuern. Einnahmen aus dem ideellen Bereich (z. B. Mitgliedsbeiträge, Spenden) sind in der Regel steuerfrei, doch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe können umsatz‑ oder körperschaftsteuerpflichtig werden, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden oder die Tätigkeit nicht ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck dient. Die steuerlichen Schwellenwerte und ihre Auswirkungen hängen von der konkreten Tätigkeit ab

Ja, allerdings nur, wenn Ihre Organisation einen gültigen Freistellungsbescheid vom Finanzamt hat. Ohne diesen dürfen keine offiziellen Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden. Bei Aufwandsspenden gelten besonders strenge Nachweispflichten für erstattete Aufwendungen.

Gewinne aus wirtschaftlicher Tätigkeit sind nicht automatisch schädlich. Entscheidend ist, ob es sich um einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb handelt oder um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Letzterer kann steuerpflichtig sein, darf aber den gemeinnützigen Zweck nicht untergraben