Unsere Leistungen im Asylrecht
Wir vertreten Sie in allen Phasen des Asylverfahrens – von der ersten Beratung über die BAMF-Anhörung bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Beratung und Anhörungsvorbereitung
Wir bieten Ihnen individuelle Beratung für Ihr Asylverfahren und die jeweiligen Verfahrensschritte und bereiten Sie gezielt auf die Anhörung beim BAMF vor. Die Anhörung ist der wichtigste Moment im Verfahren und auch im anschließenden Klageverfahren von besonderer Bedeutung.
Klage und Eilantrag bei offensichtlicher Unbegründetheit
Wurde Ihr Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt? In diesem Fall haben Sie nur eine Woche Zeit, Klage und Eilantrag beim Verwaltungsgericht einzureichen. Das Verfahren ist ein schriftliches Verfahren. Wir bereiten die Verfahren sorgfältig vor und vertreten Sie zur Wahrung Ihrer Rechte.
Klage und Berufung
Wir legen Klage gegen einen Ablehnungsbescheid des BAMF ein und beantragen für Sie gegebenenfalls die Berufungszulassung. Die Berufung ist im Asylrecht eingeschränkt. Daher ist hier ein sorgfältiges Arbeiten notwendig.
Flughafenasyl
Das Flughafenasylverfahren läuft unter erheblichem Zeitdruck. Die Fristen sind hier deutlich verkürzt. Wir vertreten Sie im Anhörungsverfahren und legen Klage und Eilantrag für Sie ein.
Wie läuft ein Asylverfahren ab?
Asylgesuch & Erstregistrierung
Dublin-Prüfung
Das BAMF prüft, welcher EU-Staat für den Antrag zuständig ist. Bei Einträgen in anderen Ländern kann eine Überstellung drohen.
Anwaltliche Hilfe dringend empfohlenBAMF-Anhörung
Die Anhörung ist der zentrale Moment des Verfahrens. Hier schildern Sie Ihre Fluchtgründe ausführlich. Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend.
Wir bereiten Sie gezielt vorBescheid & Klagefrist
Nach der Anhörung ergeht ein schriftlicher Bescheid. Bei Ablehnung gelten kurze Klagefristen – oft nur 1–2 Wochen. Sofortiges Handeln ist zwingend.
Fristen beachten – sofort kontaktierenKlage vor dem Verwaltungsgericht
Wir vertreten Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht und erarbeiten gemeinsam eine fundierte rechtliche Argumentation für Ihren Schutzanspruch.
Häufige Fragen
Grundsätzlich ist eine Arbeitsaufnahme nach einer Wartezeit von 3 bis 6 Monaten möglich – abhängig von der Art der Unterkunft (Erstaufnahmeeinrichtung oder dezentrale Unterkunft). Für Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten gelten Beschäftigungsverbote.
Die Wohnpflicht in einer Aufnahmeeinrichtung beträgt maximal 18 Monate. Für Familien mit minderjährigen Kindern gilt eine verkürzte Frist von 6 Monaten. Danach erfolgt in der Regel eine Zuweisung in eine Gemeinschaftsunterkunft.
Ja, eine Eheschließung ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass gültige Identitätsdokumente vorliegen und die Identität zweifelsfrei geklärt ist. Bei fehlenden Dokumenten können besondere Anforderungen des Standesamts gelten.
Sind Ihre Fingerabdrücke im EURODAC-System eines anderen EU-Landes gespeichert, kann Deutschland die Überstellung an diesen Staat veranlassen. Entscheidend ist, ob die 6-Monats-Frist noch läuft und ob im Zielstaat systemische Mängel bestehen.
Handeln Sie sofort. Im Dublin-Verfahren laufen sehr kurze Fristen. Kontaktieren Sie uns umgehend.
Neben der Flüchtlingsanerkennung und dem Asylrecht nach Art. 16a GG gibt es den subsidiären Schutz – er greift, wenn ernsthafter Schaden im Herkunftsland droht (z.B. Todesstrafe, Folter, innerstaatlicher Konflikt). Subsidär Schutzberechtigte haben eingeschränkte Rechte beim Familiennachzug. Wir erläutern Ihnen im Beratungsgespräch, welche Schutzform für Sie in Frage kommt.
Wenn Sie in Griechenland bereits anerkannt wurden, wird Ihr Asylantrag in Deutschland als unzulässig abgelehnt. Hierbei ist zu beachten, dass keine Überstellungsfristen gelten.
Für junge, arbeitsfähige Männer ist es aktuell nicht möglich, in Deutschland trotz Anerkennung in Griechenland Asyl zu erhalten. Eine Rückkehr nach Griechenland wird für diese Personengruppe als zumutbar erachtet. Wenn Sie zu einer vulnerablen Gruppe gehören, zum Beispiel erkrankte Personen, Familien mit Kleinkindern oder alleinstehende Frauen, ist eine Anerkennung in Deutschland möglich.
Kontaktieren Sie frühzeitig einen Anwalt, um etwaige Alternativen wie eine Ausbildung zu besprechen.